25. März 2023

Seehofer debattiert Islam

Horst Seehofer wärmt die „Islamdebatte“ auf, und Querbeet durch die Politik, die Medien und die Bevölkerung gibt es ein weites Spektrum zwischen Zustimmung und Ablehnung. Scheinbar ist es eine Frage der Argumentation, des Standpunkts und der Meinung. Scheinbar gibt es einen unmessbaren Unterschied zwischen dem was Seehofer sagt und was in den Ohren ankommt, was die Leute hören und wie sie es verstehen.

Tatsächlich aber wurde in der Debatte ein grundlegender Fehler in Seehofer Logik und Rhetorik ignoriert. Was Seehofer tatsächlich gesagt hat:

In einem Interview mit der “Bild”-Zeitung sagte der CSU-Politiker:

“Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Deutschland ist durch das Christentum geprägt.”

Zwei Sätze, zwei Argumente, zwei Beschreibungen, zwei Gegensätze, zwei Wertungen, die sich scheinbar auf gleicher Ebene und mit einem logischen Zwang gegenüber stehen. Nichts liegt ferner der Realität.

Wenn der Politiker sagt “der Islam gehört nicht zu Deutschland“, dann ist das eine politische Aussage und kann NUR als politische Aussage verstanden werden. Im politischen Deutschland, in Deutschland als Land und als Staat gibt es Grundrechte, es gilt das Grundgesetz und es gibt die Religionsfreiheit. Der Islam gehört natürlich zu Deutschland. Deutschland und auch das politische System ist von Respekt und Toleranz geprägt. Seehofer watscht sich selber ab als Politiker.

Seehofer zweiter Satz „Deutschland ist durch das Christentum geprägt“ ist ganz anders. Er kommt zwar von einem Politiker, ist aber ganz und gar nicht politisch. Staat und Kirche sind getrennt. Seehofer versucht sich vielleicht als Historiker, vielleicht als Fachmann für Kultur oder Traditionen. Ob Seehofer ein guter Kulturwissenschaftler ist sei dahingestellt. Aber er kann es allen Ernstes wohl nicht als politische Aussage gemeint haben.

Wenn man den unterschiedlichen Charakter beider Aussagen versteht, wird der Vergleich faul, verliert er die Glaubwürdigkeit. Rhetorik ohne Logik.

Seehofer tut sich schwer als neuer Innenminister, als oberster Verfassungsschützer.